HAUSORDNUNG

Verehrte Gäste, herzlich willkommen im Tauhaus. Wir wünschen Ihnen einen angenehmen und ruhigen Aufenthalt!

Ein- und Auschecken

  • Diese Hausordnung gilt für sämtliche Aufenthalte von Gästen in der Beherbergungsstätte des Dienstleisters Glocal Consulting, s.r.o., Registernummer: 25775189, USt-IdNr.: CZ25775189 mit Sitz in Na Marně 1135/7, 160 00 Prag 6 (Bubeneč), eingetragen im Handelsregister beim Stadtgericht Prag (Městský soud v Praze) unter Az.: C 243703 (nachfolgend „Dienstleister“). Sie regelt den Aufenthalt im Tauhaus und im anliegenden Garten sowie die Nutzung der zum Tauhaus gehörenden Objekte und Ausstattung – der Scheune, des Weinkellers, der überdachten Terrasse, des Wohnwagens, der mobilen Außensauna und der technischen Objekte (nachfolgend „Beherbergungsstätte“ oder „Objekt“).

  • Der Dienstleister darf die Gäste erst nach einer ordnungsgemäßen Anmeldung unterbringen. Zu diesem Zweck hat jeder Gast spätestens bei Ankunft seinen Personalausweis, Reisepass oder einen anderen gültigen Identitätsnachweis einem Mitarbeiter des Dienstleisters vorzulegen. Nach Vorlage eines Identitätsnachweises wird ein Meldeschein ausgefüllt, bzw. bei Gästen aus dem Ausland an die Ausländerpolizei weitergeleitet.

  • Danach darf der Gast die Gemeinschaftsräume und sein Zimmer betreten.

  • Ihm wird ein Schlüsselbund mit zwei Schlüsseln ausgehändigt – dem Zimmerschlüssel und einem Schlüssel zur Eingangstür.

  • Die Gäste sind verpflichtet, die Zimmer am Abreisetag bis spätestens 10:00 Uhr zu räumen. Falls ein Gast die Beherbergungsstätte ohne vorherige Absprache mit einem verantwortlichen Mitarbeiter des Dienstleisters nicht verlässt, ist der Dienstleister berechtigt, für diese vertragsüberschreitende Nutzung eine Gebühr in Höhe von 1.000 CZK pro Zimmer zu verlangen.

  • Spätestens um 10:30 Uhr muss es möglich sein, mit dem Aufräumen der Zimmer und der Gemeinschaftsräume zu beginnen.

  • Sofern ein Gast sein Zimmer am Abreisetag nicht rechtzeitig räumt und nicht anwesend ist, behält sich der Dienstleister vor, das Zimmer zu räumen und die Sachen des Gastes aufzubewahren, damit die Beherbergungsstätte / das Zimmer für neue Gäste vorbereitet werden können. Für die Aufbewahrung der Sachen wird in einem solchen Fall eine Gebühr in Höhe von 1.000 CZK pro Stunde erhoben.

  • Macht das Fehlverhalten des Gastes es dem Dienstleister unmöglich, die Unterkunft für neue Gäste ordnungsgemäß vorzubereiten, ist der Dienstleister berechtigt, vom Gast oder Kunden Schadensersatz sowie entgangenen Gewinn zu verlangen – damit sind insbesondere die im Zusammenhang mit der Stornierung, etwaigen Vertragsstrafen sowie der notwendigen Entschädigung der neu ankommenden Gäste anfallenden Kosten gemeint, die durch die nicht rechtzeitige Räumung des Objektes verursacht worden sind.

Rechte und Pflichten der Gäste

  • Beim Einchecken erhalten die Gäste Informationen über die Einrichtung des Objektes, die Fernbedienungen sowie deren ordnungsgemäße Nutzung.

  • Eine Barzahlung vor Ort ist nur nach vorheriger Absprache mit dem Dienstleister möglich.

  • Auf Anfrage steht im Objekt kostenloses WLAN zur Verfügung. Weil das Objekt in einem Funkloch liegt, kann der Dienstleister leider weder einen funktionierenden Internetanschluss noch eine ausreichende Signalqualität garantieren.

  • In der Beherbergungsstätte dürfen sich nur Personen aufhalten, die an keiner gefährlichen Infektionskrankheit leiden.

  • Das Umstellen der Einrichtung von Zimmern und Gemeinschaftsräumen ist untersagt, ebenso wie auch jegliche Reparaturen und Eingriffe in die Versorgungsleitungen, das Stromnetz oder in sonstige Installationen, Elektrogeräte und andere Ausstattung des Objektes. Die Verletzung dieser Bestimmung ist ein schwerwiegender Verstoß gegen die Hausordnung.

  • In der Beherbergungsstätte und insbesondere in den Zimmern dürfen keine eigenen Elektrogeräte verwendet werden. Davon ausgenommen sind kleine Elektrogeräte (Körperpflegegeräte, Ladegeräte und Netzkabel für Handys / Laptops / Lautsprecher sowie weitere kleine Elektronikgeräte).

  • Das Rauchen ist in sämtlichen Innenräumen des Objektes strengstens verboten. Bei Zuwiderhandlung ist der Dienstleister berechtigt, von den Gästen oder dem Kunden eine Vertragsstrafe in Höhe von 10.000 CZK für jede Verletzung dieses Verbotes zu verlangen. Das Recht des Dienstleisters auf Schadensersatz sowie auf Ersatz des entgangenen Gewinns, sofern dieser über die Vertragsstrafe hinausgeht, bleibt davon unberührt. Insbesondere betrifft dies die Beseitigung der sich aus der Zuwiderhandlung ergebenden Folgen – Kosten des Feuerwehreinsatzes, der Grundreinigung der Räumlichkeiten usw.

  • Die Gäste sind verpflichtet, das Objekt / die Zimmer am Abreisetag freizugeben, um die Kontrolle durch einen Mitarbeiter des Dienstleisters zu ermöglichen. Dieser kontrolliert den Zustand des Objektes / der Zimmer, erfasst eventuelle Schäden und übernimmt sämtliche ausgehändigten Schlüssel. Falls Sie zu einer anderen Uhrzeit abreisen wollen (z. B. bereits früh am Morgen), ist dies nur nach einer vorherigen Absprache mit einem Vertreter des Dienstleisters möglich.

  • Bei Schlüsselverlust ist eine Gebühr in Höhe von 1.000 CZK pro Schlüssel zu bezahlen.

  • Aus Sicherheitsgründen sollten sich Kinder weder in den Zimmern noch in anderen Bereichen des Objektes ohne Aufsicht von Erwachsenen aufhalten. Die Erwachsenen haften vollumfänglich für etwaige durch ihre Kinder verursachte Schäden.

  • Die Zimmer sind beim Einchecken in einwandfreiem Zustand. Falls den Gästen während ihres Aufenthaltes irgendwelche Mängel oder Störungen auffallen, so haben sie davon unverzüglich einen Tauhaus-Mitarbeiter in Kenntnis zu setzen.

  • Die Zimmereinrichtung ist nur zu den vorgesehenen Zwecken zu nutzen, die Gäste haften vollumfänglich für etwaige Schäden. Wird das Objekt / ein Zimmer in einem solchen Ausmaß beschädigt oder verunreinigt, dass es nach der Reinigung nicht wieder vermietet werden kann, so verpflichtet sich der Gast nicht nur die Kosten für die Beseitigung der Beschädigung oder Verunreinigung, sondern auch den entgangenen Gewinn für den Zeitraum, in dem eine Vermietung nicht möglich sein wird, und die Entschädigung der neuen Gäste vor Ort und in bar zu bezahlen. Die Verletzung dieser Bestimmung ist ein schwerwiegender Verstoß gegen die Hausordnung.

  • Die Gäste sind nicht berechtigt, in ihren Zimmern Personen übernachten zu lassen, die nicht ordnungsgemäß angemeldet wurden und somit die Ortstaxe nicht bezahlt haben. Die Verletzung dieser Bestimmung ist ein schwerwiegender Verstoß gegen die Hausordnung.

  • Der Dienstleister übernimmt keine Haftung für Sachen, die die Gäste in das Objekt bzw. in den Garten mitgebracht haben. Er haftet auch nicht für Schäden am Besitz der Gäste oder für den Diebstahl von im Areal unbeaufsichtigt gelassenen Sachen.

  • Parken darf man nur auf den dafür vorgesehenen Parkplätzen. Auch bei Diebstahl eines Fahrzeuges oder darin verstauter Sachen übernimmt der Dienstleister keine Haftung.

  • Freundliche Haustiere sind im Tauhaus ebenfalls herzlich willkommen. Deren Besitzer werden allerdings gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass dabei nicht gegen unsere Hausordnung verstoßen wird. Haustiere müssen im Voraus angemeldet werden. Der Dienstleister ist berechtigt, den Aufenthalt von aggressiven Haustieren nicht zu gestatten. Der Besitzer hat sein Haustier beim Aufenthalt im Objekt sauber zu halten und haftet vollumfänglich für etwaige durch sein Haustier verursachte Schäden am Besitz des Dienstleisters oder an der Einrichtung des Objektes.

  • Die Gäste nehmen zur Kenntnis, dass sämtliche Außenbereiche rund um die Uhr videoüberwacht werden. Zweck der Videoüberwachung ist der Eigentumsschutz sowie die Erhöhung der Sicherheit von Personen. Sämtliche damit verbundenen Rechte und Pflichten sind in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt, die unter www.tauhaus.cz/cz/obchodni-podminky abrufbar sind. Die Gäste sind verpflichtet, diese AGB zu lesen und die für sie einschlägigen Bestimmungen einzuhalten.

  • Zwischen 22:00 und 06:00 Uhr haben die Gäste die Nachtruhe einzuhalten.

  • Das Areal des nicht eingezäunten Gartens steht den Gästen zu Freizeitzwecken voll zur Verfügung. Alle Gäste werden gebeten, beim Aufenthalt im Garten auf Ihre Gesundheit zu achten und sich naturschonend zu verhalten. Wir und die Natur werden es ihnen danken!

Schlussbestimmungen

  • Die Gäste sind verpflichtet, während ihres gesamten Aufenthalts die Bestimmungen dieser Hausordnung einzuhalten. Bei groben oder wiederholten Verstößen gegen die Hausordnung ist der Dienstleister berechtigt, den Kunden / die Gäste vor Ablauf der vereinbarten Aufenthaltsdauer ohne Anspruch auf Ersatz aus der Unterkunft zu verweisen.

Unser Tauhaus-Team wünscht Ihnen noch einmal einen angenehmen und ruhigen Aufenthalt und steht Ihnen bei Bedarf jederzeit zur Verfügung.

 

Ansprechpersonen:

Fragen zur Buchung:

Frau Zdenka Makalová
+420 602 388 388
makalova@tauhaus.cz

Notfälle:

Notrufnummer 112
Feuerwehr 150
Rettungsdienst 155
Polizei 158